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AKTUELLE INFOS ZU CORONA-MAßNAHMEN

Es geht bergauf: Langsam werden die Coronamaßnahmen schrittweise geklockert und es kehrt wieder etwas Normalität zurück. Leider herrscht noch immer ein Betretungsverbot für Turnhallen, der Turnsport im klassischen Sinn ist somit noch nicht ausübbar. Damit ihr stets auf dem Laufenden bleibt, empfehlen wir euch unsere Facebook Seite sowie die Homepage und Facebookseite des Österreichischen Fachverbands für Turnen. Sobald es Neuerungen gibt, werden sie auf diesen Seiten sofort veröffentlicht. Die Infos zum 1. Mai 2020 könnt ihr im folgenden lesen.

Die aktuellen Infos des ÖFT:

Was ist im Turnsport jetzt erlaubt - und was nicht? Mit Gültigkeit ab 1. Mai 2020 gelten in Österreich für zahlreiche Lebensbereiche neue "Corona-Pandemie"-Vorschriften. Der ÖFT gibt hier einen Überblick über die nun aktuellen Regeln und Bedingungen für den Sport - sowie, was sie konkret für den Turnsport bedeuten. Zusammenfassung der nun gültigen behördlichen Vorschriften für den Sport:

#) Nach wie vor gilt in Österreich ein behördliches Betretungsverbot von Sportstätten im nicht-öffentlichen (also nicht allgemein frei zugänglichen) Bereich.

#) Allerdings wurden die Ausnahmen zu diesem Betretungsverbot nun erweitert (bislang gab es nur eine einzige Ausnahme: für namentlich für das Training seitens des Ministeriums frei gegebene Spitzensportler/innen).

#) Nun ist auch für alle weiteren Personen unter der Auflage, dass stets ein Mindestabstand von 2m eingehalten wird, die "sportarttypische Ausübung" einer Sportart im Freiluftbereich (!) möglich.

#) Es gilt ein Verbot von Sportveranstaltungen mit mehr als 10 Personen.

#) Trainingsgruppen dürfen maximal zehn Personen umfassen (bei Kindern sechs und eine Aufsichtsperson).

#) Zuschauer/innen dürfen die Sportstätte nicht betreten.

#) Geschlossene Räumlichkeiten auf der Sportanlage dürfen nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist.

Für den Turnsport bedeutet dies:

#) Training in der Halle ist nach wie vor verboten!
(nur wer auf der derzeit 31 Namen umfassenden ÖFT-Liste des Sportministeriums steht, darf schon).

#) Die bereits gültigen (vom ÖFT auf Anweisung des Ministeriums erarbeiteten und auf www.oeft.at veröffentlichten) Corona-Regeln für das Turnsporttraining und die Corona-Empfehlungen für Turnsportstätten-Betreiber bleiben unverändert aufrecht. Die Regeln sind einzuhalten.

#) Die "sportarttypische Ausübung" im Freiluftbereich lt. Verordnung bezieht sich (gemäß der dem ÖFT bereits vorliegenden juristischen Expertise) ausschließlich auf den einzuhaltenden Abstand - und nicht darauf, dass eine Sportart üblicher Weise in der Halle ausgeübt wird.

#) Turnvereine und Leistungszentren, die entsprechende Open-Air-Sportflächen zur Verfügung haben, können demnach - so sie dies wollen und alle Auflagen (Abstandregel, daher auch kein Helfen & Sichern, Kleingruppen, Hygienevorschriften inkl. Desinfizierung usw.) einhalten können - ab nun im Freien auf dort platzierten Geräten trainieren.

Bitte um Beachtung, dass Sportstätten-Betreiber sowie Bundesländer und Gemeinden ggf. noch weitere oder abweichende Regelungen bestimmen können.

Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll: Schaut auf euch und bleibt gesund!

Die vollständige behördliche "COVID-19-Lockerungsverordnung" mit Gültigkeit ab 1.5.2020 (die erst am 30.4. gegen 22:00 Uhr veröffentlicht wurde) findet man hier.

01.05.2020 11:49

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