AKTUELLE INFOS ZU CORONA-MAßNAHMEN
Die aktuellen Infos des ÖFT:
Was ist im Turnsport jetzt erlaubt - und was nicht? Mit Gültigkeit ab 1. Mai 2020 gelten in Österreich für zahlreiche Lebensbereiche neue "Corona-Pandemie"-Vorschriften. Der ÖFT gibt hier einen Überblick über die nun aktuellen Regeln und Bedingungen für den Sport - sowie, was sie konkret für den Turnsport bedeuten. Zusammenfassung der nun gültigen behördlichen Vorschriften für den Sport:
#) Nach wie vor gilt in Österreich ein behördliches Betretungsverbot von Sportstätten im nicht-öffentlichen (also nicht allgemein frei zugänglichen) Bereich.
#) Allerdings wurden die Ausnahmen zu diesem Betretungsverbot nun erweitert (bislang gab es nur eine einzige Ausnahme: für namentlich für das Training seitens des Ministeriums frei gegebene Spitzensportler/innen).
#) Nun ist auch für alle weiteren Personen unter der Auflage, dass stets ein Mindestabstand von 2m eingehalten wird, die "sportarttypische Ausübung" einer Sportart im Freiluftbereich (!) möglich.
#) Es gilt ein Verbot von Sportveranstaltungen mit mehr als 10 Personen.
#) Trainingsgruppen dürfen maximal zehn Personen umfassen (bei Kindern sechs und eine Aufsichtsperson).
#) Zuschauer/innen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
#) Geschlossene Räumlichkeiten auf der Sportanlage dürfen nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist.
Für den Turnsport bedeutet dies:
#) Training in der Halle ist nach wie vor verboten!
(nur wer auf der derzeit 31 Namen umfassenden ÖFT-Liste des Sportministeriums steht, darf schon).
#) Die bereits gültigen (vom ÖFT auf Anweisung des Ministeriums erarbeiteten und auf www.oeft.at veröffentlichten) Corona-Regeln für das Turnsporttraining und die Corona-Empfehlungen für Turnsportstätten-Betreiber bleiben unverändert aufrecht. Die Regeln sind einzuhalten.
#) Die "sportarttypische Ausübung" im Freiluftbereich lt. Verordnung bezieht sich (gemäß der dem ÖFT bereits vorliegenden juristischen Expertise) ausschließlich auf den einzuhaltenden Abstand - und nicht darauf, dass eine Sportart üblicher Weise in der Halle ausgeübt wird.
#) Turnvereine und Leistungszentren, die entsprechende Open-Air-Sportflächen zur Verfügung haben, können demnach - so sie dies wollen und alle Auflagen (Abstandregel, daher auch kein Helfen & Sichern, Kleingruppen, Hygienevorschriften inkl. Desinfizierung usw.) einhalten können - ab nun im Freien auf dort platzierten Geräten trainieren.
Bitte um Beachtung, dass Sportstätten-Betreiber sowie Bundesländer und Gemeinden ggf. noch weitere oder abweichende Regelungen bestimmen können.
Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll: Schaut auf euch und bleibt gesund!
Die vollständige behördliche "COVID-19-Lockerungsverordnung" mit Gültigkeit ab 1.5.2020 (die erst am 30.4. gegen 22:00 Uhr veröffentlicht wurde) findet man hier.
01.05.2020 11:49